Kategorie: DSGVO-Hinweisschilder mit Personalisierung – Für Betriebe, Vereine & Privatpersonen
DSGVO-konforme Hinweisschilder für Videoüberwachung
Seit dem 25. Mai 2018 ist es gesetzlich vorgeschrieben, auf dem eigenen Gelände – auch bei Kameraattrappen – gut sichtbar auf eine Videoüberwachung hinzuweisen. Noch bevor Personen den überwachten Bereich betreten, muss ein entsprechendes Schild wie „Achtung Videoüberwachung“ angebracht sein. Ergänzend dazu informiert ein erweitertes Hinweisschild über Rechte und Details gemäß Datenschutz-Grundverordnung. Für Veranstaltungen von Unternehmen oder Vereinen bieten wir zudem die Variante „Herzlich Willkommen“. Alle Schilder sind individuell personalisierbar!